Das AWA des Kantons Bern verpflichtet die Betreiber der Abwasserreinigungsanlagen (ARA), die Einleitbedingungen des geklärten Abwassers in die Gewässer auch bei einem Stromunterbruch einzuhalten. Daher müssen die Betreiber der ARA eine Notstromversorgung installieren, die den Betrieb der wesentlichen Anlagenteile gewährleisten kann. Die ARA Villeret, die das Abwasser von rund 12’000 Einwohnergleichwerten der Gemeinden Renan, Sonvilier, Saint-Imier und Villeret klärt, musste dazu ihre elektrischen Anlagen so umbauen, dass sie ihr mit Klär- und Biogas betriebenes Blockheizkraftwerk vom öffentlichen Netz trennen und im Notbetrieb per Batterie starten kann. Die Steuerung des Notlastbetriebs erfolgt dabei über das Prozessleitsystem.
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